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Bart auf der Arbeit – Darf ihm mein Chef eine Absage erteilen? 

Von 6. Januar 2020 Februar 9th, 2021 Journal

Es gab Zeiten, da galt der Bart als ungepflegt und deutliches Zeichen dafür, dass man definitiv nicht zur royalen High Society gehört. Heute ist er ein Zeichen von Männlichkeit: je kräftiger der Bart, desto stärker und selbstbewusster der Mann. Unternehmen, wie beispielsweise Elite Bartmann, bieten mittlerweile exklusive Pflegeserien an, die eigens für die Bartpflege entwickelt wurden. Klar, dass Man(n) experimentierfreudiger geworden ist. Doch darf der Arbeitgeber den Bart gänzlich verbieten?

Der Klassiker: das Büro

Hier darf der Arbeitgeber das Tragen von Bärten, egal ob Schnurrbart oder Vollbart, grundsätzlich nicht verbieten. Was der Chef jedoch verlangen kann, ist ein gepflegtes Äußeres seiner Mitarbeiter – gerade wenn diese auch direkten Kundenkontakt haben. Das gilt auch für den Bart. Will der Arbeitgeber, dass seine Mitarbeiter ausschließlich glatt rasiert ins Büro kommen, muss er das Bartverbot von vornherein in einer allgemein gültigen Betriebsvorschrift festlegen. Diese muss jedoch vorher mit dem zuständigen Betriebsrat abgestimmt worden sein. Anderenfalls wäre das ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen und würde, beispielsweise in einem arbeitsrechtlichen Verfahren vor Gericht, keinen Bestand haben. Verstößt der Arbeitnehmer dann mutwillig gegen diese Vorschrift, beispielsweise durch das Tragen eines Dreitagebarts oder sogar Vollbarts, riskiert er eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.

Im Handwerk

Sobald es um die Hygiene oder um allgemeine Sicherheitsvorschriften geht, darf der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen treffen. Er darf verlangen, dass seine Mitarbeiter ein Bartnetz oder andere Schutzvorrichtungen tragen. Dies verhindert, dass beispielsweise Haare in Lebensmittel gelangen oder sich das Barthaar in Maschinen oder Werkzeugen verfängt. Hier darf der Arbeitgeber also bedingt in das Persönlichkeitsrecht eingreifen, da es auch um die Sicherheit seiner Mitarbeiter geht.

Spezielle Beispiele

auto mit offenem kofferraum und lieferboten davor der pakete in der hand hält

In manchen Unternehmen ist das Bartverbot bereits Routine. Der Paketzustelldienst UPS hat eine solche Betriebsvorschrift nämlich längst erlassen: den Mitarbeitern ist es verboten, einen Vollbart zu tragen. Sogar Koteletten dürfen nur bedingt getragen werden. Sie dürfen dabei weder buschig sein noch unterhalb der Ohrläppchen enden. Auch Schnurrbärte dürfen getragen werden, dürfen jedoch nicht unter den äußeren Mundwinkeln enden. Hier liegt zwar ein offensichtlicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vor, jedoch stimmen Mitarbeiter dem mit ihrer Unterschrift bei Dienstantritt zu.

Auch der bekannte Begründer des Disney Imperiums, Walt Disney, war extrem streng: das Barthaar durfte höchstens 6 Millimeter lang sein und ein Schnurrbart durfte, genau wie bei UPS, höchstens bis zu den Mundwinkeln reichen, jedoch nicht darüber hinaus.

Fazit

Ein gänzliches Bartverbot darf der Arbeitgeber nicht erlassen, da es einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt. Er darf jedoch in ausgewählten Bereichen festlegen, wie seine Mitarbeiter ihren Bart zu tragen haben. Dabei steht immer an oberster Stelle, dass der Bart gepflegt und ordentlich gestutzt ist. Hierfür bietet Elite Bartmann für jeden das passende Bartpflegeprogramm, also schaut gern vorbei!